EULA

mosoltec Systemtechnik Lars Heuer
Kleines Feld 6
21423 Winsen/Luhe

Inhaber: Lars Heuer
Telefon +49 (0) 1 71 – 21 92 247
Telefax +49 (0) 41 31 – 56 324
e-mail: info@mosoltec.com

Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE 23 40 58 733
Finanzamt Winsen/Luhe
Verantwortlich im Sinne des § 6 MDStV ist Lars Heuer

Erklärung:
Logos und Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
Konzeptionelle Beratung, Design und Pflege:
www.dsw-media.de

Unsere AGB als PDF-Download: mosoltec AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:
mosoltec Systemtechnik Lars Heuer
Kleines Feld 6
21423 Winsen/Luhe
im folgenden kurz mosoltec genannt

1. Vertragsschluss
Auf alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von mosoltec sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen anzuwenden.
Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Sie gelten somit auch für künftige Geschäfte zwischen mosoltec und dem Kunden, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden, dies gilt auch wenn wir anderslautenden Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von mosoltec oder mit Auslieferung der Ware durch mosoltec zustande.

Die Firma mosoltec ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen auch durch qualifizierte Dritte zu erbringen.
Diese werden nicht Vertragspartner der Kunden. Angebote der mosoltec sind ausschließlich an Unternehmen und gewerbliche Wiederverkäufer gerichtet.
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden als Verbraucher kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens mosoltec ein zunächst schwebendes Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tage nach Eingang der Ware bei Ihm, diese ohne Angabe von Gründen abbestellen. In diesem Fall ist er verpflichtet die erworbene Software und sämtliche Kopien davon unverzüglich zu löschen.

2. Vertragsgegenstand/Nutzungsumfang der Software
Vertragsgegenstand ist die Lieferung und Nutzung der Softwareprodukte durch mosoltec.
Der Umfang der Softwarenutzung mit den damit verbundenen Rechten richtet sich nach den gesonderten Lizenzbedingungen (EULA’s) der jeweiligen Softwarehersteller.

3. Garantieleistung, Haftungsbeschränkung
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von mosoltec gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber mosoltec schriftlich anzuzeigen.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

3.2 Die Haftung von mosoltec für Schäden, insbesondere aus Datenverlusten, und Vermögensschäden , die aus der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch mosoltec zurückzuführen.
Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und die Datensicherung. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu treffen, um einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

3.3 Die Gewährleistung von mosoltec beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch mosoltec fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist insbesondere dann fehlgeschlagen,
– wenn sie mosoltec unmöglich ist
– innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchgeführt werden kann.
– und bei bereits durchgeführten vergeblichen Versuchen dem Kunden ein weiterer Versuch nicht zugemutet werden kann.
Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen der Mangelbeseitigung gilt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als nicht mehr zumutbar. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch mosoltec zurückzuführen.

3.4 mosoltec macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Computer-Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten.
Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch mosoltec ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung (Dokumentation) grundsätzlich brauchbar ist.

3.5 In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen des Herstellers.

3.6 Durch Öffnen der versiegelten Datenträger-Verpackung werden die Lizenzbedingungen von Punkt 4.5 anerkannt.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behält sich mosoltec das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor.
Das Unternehmen ist berechtigt, die Ware nach vorheriger Abstimmung mit mosoltec im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Das Unternehmen tritt seine künftigen Forderungen aufgrund der Weiterveräußerung in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Lieferung an mosoltec ab, die die Abtretung annimmt.
Nach der Abtretung ist das Unternehmen zur Einziehung der Forderung berechtigt. mosoltec behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5. Lieferung/Lieferkosten
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche von mosoltec schriftlich bestätigt worden sind.
Standardsoftware wird innerhalb von 72 Stunden (ausgenommen sind Wochenende und Feiertage) per E-Mail an den Kunden geliefert.
Die Lieferung der bestellten Software per Email ist für den Kunden versandkostenfrei.
Bei individuell gefertigter Software werden Projektzeiten und Projektdauer von beiden Vertragsparteien schriftlich festgelegt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs für zu liefernde Produkte geht mit Übergang an den Spediteur oder an eine sonstige Dritte, zur Versendung bestimmte Person, an den Kunden über.
Kann die Firma mosoltec wegen höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, Krieg, Naturkatastrophen) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, so kann sie vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt

6. Zahlung
Alle Preise und Vergütungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Jede Rechnung wird innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten von Zahlungszielen ist mosoltec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und auch bei Teillieferungen zu leisten. Ungeachtet einer anders lautenden Bestimmung des Kunden werden Zahlungen auf seine jeweils ältesten Verbindlichkeiten angerechnet.
Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Versandkosten, Zölle oder sonstige Abgaben sind sämtlich vom Kunden zu tragen.

7. Datenschutzerklärung
Ihre Kunden- und Bestelldaten erheben wir nur für die Abwicklung der Bestellvorgänge. Alle Ihre persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt und nur an Dritte (z.B. Paymentdienstleister) weitergegeben, wenn es der Auftragsabwicklung dient. Dabei beachten wir die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Winsen/Luhe

9. Abschlussklausel (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, die nichtige Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem erkennbar gewollten Vertragszweck am nächsten kommt.